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Gestaltung & Beratung
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Unsere Leistungsfähigkeit ist geprägt durch die vielfältigen Erfahrungen in der täglichen Beratungspraxis, aber auch durch unsere langjährige Tätigkeit in verschiedenen Bereichen der Finanzverwaltung. Eine regelmäßige Fortbildung (auch unserer Mitarbeiter/innen) sowie fallbezogene Einbindung von Experten unterschiedlicher Fachbereiche ermöglicht uns die Lösung komplexer Sachverhalte sowie die Umsetzung von Gestaltungsspielräumen.
Steuergestaltungsberatung:
- Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Übertragung von Vermögen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Bearbeitung von Steuerfragen bei Umwandlungen von Unternehmen
- Kapitalerhöhung
- Auseinandersetzung
- Veräußerung und Liquidation
- Abfassung und Änderung von Verträgen und Testamenten
- Unternehmensnachfolge
- Konzepte über steuerliche Auswirkungen bei geplanten Investitionen (z.B. Sonderabschreibungen, Optimierung des Schuldzinsenabzuges)
- Unterstützung und Begleitung bei Betriebs- und Fahndungsprüfungen
- Steuerbelastungsvergleich zur Wahl der Rechtsform
- Gründung einer Stiftung
Steuerrechtsberatung:
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- Bearbeitung von Einsprüchen und Aussetzungsanträgen, Vertretung vor Finanzgericht und Bundesfinanzhof
- Hilfestellung bei Stundungsanträgen, Vollstreckungsangelegenheiten und Steuerstrafsachen
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