|
Schenkungsteuer / Erbschaftsteuer
|
Wir beraten Sie
- bei Ihren Planungen in Zusammenhang mit Firmennachfolge, Vermögensnachfolge,
- bei der Erstellung von Erbverträgen und Testamenten und
- bei den in Folge notwendigen Maßnahmen zur vorweggenommenen Erbfolge und bei Schenkungen.
Nach Erbfällen beraten wir über
- Erbfolge, Vermächtnisse, Pflichtteile, Pflichtteils- bzw. Erbersatzansprüchen, sowie
- Erbausschlagungen, Erstellen des Nachlassverzeichnisses für das Amtsgericht sowie der
- Erbschaftsteuererklärung und führen ggfs. Rechtsbehelfsverfahren mit der Finanzverwaltung bis zum Bundesfinanzhof.
|
|